Praktische Tipps
Küche steuerlich absetzen

Wenn Sie gerade eine neue Küche gekauft haben und jetzt an Ihrer Steuererklärung sitzen, haben wir wertvolle Tipps für Sie parat. Erfahren Sie hier, wie Sie sich den einen oder oderen Euro vom Staat zurückholen können.

Mehr erfahren

Ratgeber für Küchenkäufer

Die Anschaffung einer neuen Küche kann nicht nur das Zuhause verschönern, sondern bietet auch die Möglichkeit, steuerliche Vorteile zu nutzen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie Sie Ihre Küche steuerlich absetzen können, insbesondere im Hinblick auf Handwerkerkosten.

Die Grundlagen der steuerlichen Absetzbarkeit

Bevor Sie sich auf den Weg zum Küchenstudio machen, ist es wichtig zu verstehen, welche Kosten steuerlich absetzbar sind. Grundsätzlich können Sie haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten geltend machen. Hierzu zählt auch der Einbau einer neuen Küche. Generell gilt, dass Sie von den im Haushalt erbrachten Handwerkerarbeiten 20 Prozent der Lohnkosten von der Steuer absetzen können. Allerdings liegt die Höchstgrenze bei maximal 1200 Euro Steuerersparnis pro Jahr.

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Haushaltsnahe Dienstleistungen umfassen Aufgaben, die im häuslichen Bereich erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise der Einbau der Küchenelemente, das Verlegen von Fliesen oder auch Elektroinstallationen. Diese Dienstleistungen können steuerlich geltend gemacht werden. Handwerkerleistungen, die im Zusammenhang mit Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen stehen, sind ebenfalls absetzbar.

Was kann ich steuerlich absetzen?

Sie können nicht die gesamte Küche steuerlich absetzen, sondern lediglich die Arbeits- sowie die Fahrtkosten. Die Kosten für das Material werden nicht anerkannt. Stellen Sie daher sicher, dass die Arbeitskosten für die Montage der Küche auf der Rechnung separat aufgeschlüsselt sind.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Damit Sie die Kosten für Ihre neue Küche steuerlich geltend machen können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Dazu zählt unter anderem, dass die Montage der Einbauküche nicht im Rahmen eines Neubaus erfolgen darf. Das Haus oder die Wohnung muss bereits bestehen und genutzt werden. Entscheidend ist außerdem, dass Sie den Wohnraum selbst nutzen – ob als Mieter oder Eigentümer spielt dabei keine Rolle.

Wie Sie die Kosten richtig dokumentieren

Um von den steuerlichen Vorteilen profitieren zu können, ist eine sorgfältige Dokumentation der Kosten unerlässlich. Bewahren Sie sämtliche Rechnungen, Zahlungsbelege und Verträge auf. Diese Unterlagen dienen als Nachweis gegenüber dem Finanzamt. Die Rechnungen müssen per Überweisung durch eine Bank bezahlt werden. Barzahlung gegen Quittung wird vom Finanzamt nicht anerkannt.

Steuerliche Begrenzungen und Freibeträge

Es ist wichtig zu beachten, dass es Obergrenzen für die steuerliche Absetzbarkeit gibt. Informieren Sie sich über die aktuellen Freibeträge und maximal absetzbaren Beträge, um sicherzustellen, dass Sie alle möglichen Vorteile nutzen können.

Für Vermieter gilt:

Wenn Sie eine Wohnung vermieten, können Sie den Wertverlust der Küche im Laufe der Zeit steuerlich geltend zu machen. Dafür muss der Zeitwert der Küche zu einem bestimmten Zeitpunkt ermittelt werden. Dafür stehen Tabellen zur Verfügung. Bei Küchen in vermieteten Wohnungen können Sie zudem Renovierungsarbeiten als Werbungskosten absetzen. Um alles richtig zu machen, empfiehlt es sich, hier einen Steuerberater zurate zu ziehen.

musterhaus küchen Tipp

Heben Sie alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Vermeiden Sie Barzahlungen, damit Sie alle Handwerkerkosten steuerlich geltend machen können.